Personalverleih

Als Inhaber der Bewilligungen für den Personalverleih in Liechtenstein und in der Schweiz erfüllen wir alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Abrechnung von Interim-Personal. Im Rahmen unserer Payrolling-Dienstleistung nehmen wir Mitarbeitende mit allen Pflichten einer Schweizer oder Liechtensteiner Arbeitgeberin unter Vertrag.
Unsere Tarifberechnung ist transparent. Bei kurzfristigen Einsätzen gilt in der Regel : Tarif = Bruttolohn x 1.4 (zzgl. MWST). Im Tarif sind sämtliche Arbeitgeberbeiträge, Vermittlungs- und Payrolling-Gebühren enthalten. Die geltenden GAV-Bestimmungen sind einzuhalten. Bei jedem Einsatz sind Bruttogehalt und Tarif jeweils individuell zu vereinbaren.

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